„Die Erfahrungen der letzten Zeit haben deutlich gemacht, dass der Schengen-Kodex überarbeitet werden muss: Grenzschließungen bzw. Einreisebeschränkungen müssen die absolute Ausnahme und zeitlich eng begrenzt bleiben. Zudem bedürfen sie der Notifizierung und müssen notwendig verpflichtende Vereinbarungen der Schengen-Partner nach sich ziehen, wann der Normalzustand des freien Reise- und Warenverkehrs wiederhergestellt wird“, so die Europa-Union. „Im Fall einer Pandemie sollten anstelle einseitiger Grenzschließungen bzw. Einreisebeschränkungen grenzüberschreitende Konzepte zur Prävention bzw. Eindämmung der Pandemie Vorrang haben“, betont die Europa-Union.
Den vollständigen Beschluss des Präsidiums der Europa-Union Deutschland können Sie hier abrufen.